Am 9. Mai 2011 findet nach fast genau 24 Jahren wieder ein Zensus statt, damals noch Volkszählung genannt. Deutschland beteiligt sich damit an einer europaweiten Volkszählungsrunde, die für die Jahre 2010/2011 gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Zensus werden Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der Bevölkerung erhoben, um sowohl dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als auch der Wirtschaft statistische Planungsgrundlagen an die Hand geben zu können. Zensusdaten haben vielfältige Auswirkungen sowohl auf das demokratische Staatswesen als auch den persönlichen Alltag der Menschen, z.B. beim Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von Wahlkreisen und bei Volksbegehren aber auch bei der Kommunalen Planung von Kindergärten, Schülerbeförderung und Seniorenheimen.
Beim Zensus 2011 wird ein Großteil der benötigten Daten aus Verwaltungsregistern, wie z.B. dem Melderegister erhoben. Aus Gründen der Qualitätssicherung und zur Ermittlung zusätzlicher Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur Verfügung stehenden Wohnfläche, ist es dennoch erforderlich, direkte Befragungen bei rund einem Drittel der Bevölkerung durchzuführen. Die drei wichtigsten Befragungen des Zensus sind dabei zum einen die Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer und Verwalter von Wohnimmobilien per Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Zweitens die Haushaltsstichprobe, bei der nach einem statitischen Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte - 10% der Bevölkerung - persönlich durch einen Interviewer befragt werden. Und die Erhebung in sogenannen Sonderbereichen, bei denen abhängig von der jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel) entweder alle Bewohner oder die Leiter der Einrichtungen um Auskunft gebeten werden. Für alle Befragungen des Zensus hat der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgelegt (§18 Zensusgesetz 2011 ZensG2011).
Beim Zensus 2011 können die Bürger sicher sein, dass die gewonnenen Informationen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden und nicht in die öffentliche Verwaltung, wie die Einwohnermeldeämter, zurückfließen werden. Außerdem werden alle persönlichen Angaben, wie der Name oder die Adresse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach der Aufbereitung der Daten, gelöscht. Der Schutz der erhobenen Daten hat in der amtlichen Statistik eine hohe Prioriät und unterliegt strikten rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sind alle Mitarbeiter beim Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.
18 Monate nach dem Stichtag, also am 9. November 2012, werden die ersten Zensusergebnisse veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es wieder aktuelle und verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen in Bayern leben und wie die Wohnsituation vor Ort aussieht. Am 9. Mai 2013 werden dann auch Zahlen über Haushalte, deren Struktur sowie weitere interessante Informationen über Bayerns Kreise, Städte und Gemeinden jedermann zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zum Zensus 2011, seinem Zweck, seine Rechtsgrundlagen sowie Musterfragebogen finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus.