Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz Markt Falkenberg in der Oberpfalz
Willkommen in Falkenberg!

Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) als Leitung der Finanzverwaltung in Vollzeit. Mehr...

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Ab sofort kann im Rathaus Wiesau auf Zimmer 17 der Ferienpass (gültig für Jugendliche und Ferienkinder bis 18 Jahre) des KJR für 5,00 Euro erworben...

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Das Ferienprogramm für den Sommer 2018 ist fertiggestellt.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Wegen Arbeiten an der Stromversorgung ist das Rathaus Wiesau am Freitag, 22.06.2018, geschlossen.  Aufgrund dieser Arbeiten ist auch die Telefonanlage...

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Der Markt Falkenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

 

Gemeindearbeiter (m/w)

in Vollzeit

 

Nähere Infos finden Sie hier in der...

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Zum mittlerweile fünften Mal ruft Bayernwerk mit der Unterstützung der Regierung der Oberpfalz zum Bürgerenergiepreis Oberpfalz auf. Mit dem mit...

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Am Samstag den 12. Mai 2018 von 13:00 bis 17:00 Uhr findet auf dem Gelände des Förderzentrums der Lebenshilfe (Waldsassener Str. 9, 95666 Mitterteich)...

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Hier finden Sie die Amtliche Bekanntmachung zur Bekanntgabe der Wasserhärtebereiche im Gemeindegebiet Wiesau.

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Am Faschingsdienstag, den 13.02.2018 bleibt das Rathaus Wiesau ganztägig geschlossen!

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In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten...

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Aktuelles aus Falkenberg

Verfassungsbeschwerde Grundsteuer

In der ZDF-Sendung „WISO“ vom 19.12.2011 sind Hausbesitzer aufgefordert worden, bis zum Jahresende gegen die Grundsteuer „Widerspruch/Einspruch“ einzulegen.

Aus unserer Sicht stellt sich die Angelegenheit, wie folgt, dar: 

Die weiteren Ausführungen in den Berichten im Fernsehen und Internet lassen vereinzelt die erforderliche Klarheit vermissen. So werden teilweise selbst aus Fachkreisen Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde empfohlen. Deshalb möchte die Gemeindeverwaltung Sie korrekt informieren, damit nicht unnötig das Landratsamt eingeschaltet wird und die Steuerpflichtigen bei Zurückweisung des Widerspruchs mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in dem Verfahren 2 BvR 287/11 mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes. Doch auch wenn das Gericht der Verfassungsbeschwerde stattgeben würde und die Einheitswertbescheide für den Zeitraum 2011 als verfassungswidrig ansehen sollte, sind Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheid der Gemeindeverwaltung kein geeignetes Rechtsmittel, und zwar aus folgenden Gründen:

Widerspruch gegen die Grundsteuerfestsetzung vom Januar 2011 (Amtl. Bekanntmachung) oder Bescheide, die bereits rechtskräftig geworden sind:

Das Verwaltungsrecht kennt generell eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des (Grundsteuer-)Bescheides. Sämtliche Widersprüche gegen die Steuerfestsetzung vom Januar 2011 wären damit verfristet und unzulässig. Die Gemeinde darf diesen Widersprüchen schon aus formellen Gründen nicht abhelfen und müsste sie dem Landratsamt Tirschenreuth zur Entscheidung vorlegen. Wegen der klaren Fristenregelung ist davon auszugehen, dass das Landratsamt den Widerspruch mit kostenpflichtigem Widerspruchsbescheid als unzulässig zurückweist. Ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts ist ebenfalls nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides möglich.

Widerspruch gegen die Grundsteuerfestsetzung der Gemeinde für das Jahr 2012 oder noch nicht rechtskräftig gewordene Bescheide:

Gegen die von der Gemeinde im Januar 2012 für das Jahr 2012 zu erlassenden Grundsteuerbescheide (inkl. die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntgabe) kann zwar fristgerecht Widerspruch eingelegt werden; doch auch diesen Widersprüchen wird die Gemeinde nicht abhelfen können und die Widersprüche dem Landratsamt vorlegen müssen. Begründung: Die Gemeinde erlässt einen Grundsteuerbescheid auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamts. Solange der Gemeinde ein bestandkräftiger Messbescheid des Finanzamts vorliegt, ist sie verpflichtet, darauf basierend die Veranlagung zur Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz und der gemeindlichen Haushaltssatzung (Hebesätze) vorzunehmen: Die Gemeinden sind fest an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden (§§ 182, 184 Abs. 1 Abgabenordnung). Fristgerecht eingelegte Widersprüche haben deshalb ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg. 

Ruhen des Verfahrens:

Teilweise finden sich auch Vorschläge, den Widerspruch einzureichen und zugleich das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Es wird Bezug genommen auf § 363 Abgabenordnung (AO). Die Abgabenordnung als Bundesgesetz gilt jedoch nicht uneingeschränkt für Gemeinden, was offenbar immer wieder auch in Fachkreisen übersehen wird. Dies ist z. B. gerade beim § 363 AO der Fall, der nach § 1 Abs. 2 AO, Art. 3 Kommunalabgabengesetz, eben nicht für Steuerbescheide der Gemeinde gilt. Das Ruhen des Verfahrens gemäß § 363 AO ist deshalb für die Gemeinden nicht möglich. Ein solcher Antrag erübrigt sich deshalb.Kein Zahlungsaufschub bei Widerspruch:Sollten Sie dennoch einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde einlegen wollen, wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen einen Bescheid zur Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten (z. B. Grundsteuerbescheide) keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, die Steuer muss dennoch fristgerecht bezahlt werden, um ansonsten entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.Sollte sich ein Widerspruch gegen einen Abgabenbescheid als erfolgreich erweisen (Stattgabe durch Widerspruchsbescheid des Landratsamtes oder im Klagefall nach Urteil des Gerichts), wird der Steuerbetrag selbstverständlich erstattet.Wiesau, 29.12.2011Markt Wiesau- Steuerverwaltung -

Burg Falkenberg

Burg Falkenberg

Die ältesten Mauerreste der noch bewohnten Höhenburg, die die engen Gassen des Ortes an der Waldnaab überragt, sollen aus dem 11. Jahrhundert stammen. Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Burg im Jahre 1154. 

Seit ihrer Entstehung hatte dieser Wehrbau viele Besitzer. Waren es zu Beginn die Falkenberger und dann die Leuchtenberger, so kam die Burg um 1300 in den Besitz des Klosters Waldsassen. Um 1571 war sie im kurpfälzischem Besitz. Kurz vor Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde die Burg von dem schwedischen General Königsmarck beschossen und erobert. Bei der Säkularisierung ging die Burg 1803 in den Besitz des Königreichs Bayern über. 1809 wurde ein Drittel des Bergfrieds abgetragen und die Steine zum Bau des Pfarrhofs verwendet. Jahrzehnte danach wurde die Burg unter Denkmalschutz gestellt. Von 1936 bis 1939 wurde sie vom damaligen Besitzer, Friedrich Werner von der Schulenburg, wieder aufgebaut und denkmalgerecht restauriert. Der damalige deutsche Botschafter in Moskau wollte darin seinen Lebensabend verbringen. Später war er jedoch in das Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler verwickelt und wurde deswegen am 10. November 1944 in Berlin-Plötzensee nach einem Urteil des Volksgerichtshofs hingerichtet. 

Bis 2008 war die Burg im Besitz der Familie von der Schulenburg. Seit 2009 gehört die Burg dem Markt Falkenberg, der sie von der Familie von der Schulenburg gekauft hat. 

Nach umfassender Renovierung wurde die Burg am 13.11.2015 feierlich eingeweiht und wieder eröffnet.

Weitere Informationen zur Burg Falkenberg erhalten sie auf der Homepage der Burg Falkenberg www.burg-falkenberg.bayern.

Waldnaabtaal

Inmitten des Oberpfälzer Waldes, des Burgenlandes Bayerns, erstreckt sich östlich der Bahnlinie München-Berlin und der Autobahn A93 Rgensburg-Hof zwischen Falkenberg und Windischeschenbach ein einzigartiges Naturschutzgebiet, das Waldnaabtal. Zwei altehrwürdige Burgen, Neuhaus und Falkenberg, Zeugen längst vergangener Zeit, sind Anfang und Ende des wildromantischen Gebirgstales. Malerische Felspartien, über 30 m sich auftürmende Granitmassen umsäumen das erlenbestandene Flussbett, in dem bizarre, ungeschlachtete Steinriesen den Lauf der Waldnaab zu hemmen versuchen. 

Gewaltige Felsgebilde und das Dunkel der Fichten schaffen einen ernsten Charakter, den jedoch leichtgrüne Farnwedel, zartfarbige Blumensterne, helle Birken und Buchen, silbrige Wellenkämme und weiße Schaumkronen des Wassers erfreulich auflockern.

 

Wanderer und Radfahrer haben den größten Genuss. Autofahrer haben die Möglichkeit, Tannenlohe anzufahren und zu Fuß die markantesten Punkte zu besuchen. Der Besucher von Süden kann von Windischeschenbach das Tal auf romantischen Waldwegen erreichen.

Der Fußweg von Falkenberg durch das Waldnaabtal zur Ausflugsgaststätte Blockhütte (Tel. 09637/415; Montag Ruhetag) beträgt ca. 1 1/2 Stunden.

Ein kürzerer Weg ins Waldnaabtal ist über Tannenlohe-Ödwalpersreuth möglich. Der Fußweg ab dem Parkplatz beträgt ca. 15 Minuten zur Blockhütte, die etwa die Mitte des Tales markiert.

Weitere Bilder zum Waldnaabtal sehen Sie in der Bildergalerie. Einen Sonderprospekt Waldnaabtal können Sie unter folgender Adresse anfordern:

Markt Falkenberg
Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
Marktplatz 1
95676 Wiesau
Tel. 09634/9200-0
poststelle (at) wiesau.de

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